5 U 70/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-01-24, 5 U 70/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 70/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-24
Aktenzeichen: 5 U 70/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0124.5U70.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 02.03.2006 – 9 O 566/04 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Schmerzensgeldforderung werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2000 zu zahlen;
es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger alle zukünftig noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden aus der Behandlung im Krankenhaus der Beklagten zu 1. in der Zeit vom 06.07. bis 10.08.1999 zu ersetzen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 7/11, der Kläger 4/11.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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