19 U 181/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-02, 19 U 181/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 181/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-02
Aktenzeichen: 19 U 181/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0302.19U181.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.9.2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln (8 O 480/05) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.193,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 303,22 € seit dem 9.1.2005, aus 787,37 € seit dem 15.5.2005, aus 61,78 € seit dem 28.5.2005, aus 425,02 € seit dem 7.7.2005, aus 716,42 € seit dem 8.8.2005, aus 296,26 € seit dem 18.8.2005, aus 205,55 € seit dem 18.8.2005 und aus 398,07 € seit dem 2.12.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin zu 40 % und der Beklagten zu 60 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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