6 W 23/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-03-09, 6 W 23/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 W 23/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-09
Aktenzeichen: 6 W 23/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0309.6W23.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 6; BGB § 145
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verurteilt,
es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 EUR zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu werben:
„Das Große Rabatt-Würfeln bei u. Baumarkt ...
An jeder Kasse können Sie würfeln und bekommen dann sofort den gewürfelten Rabatt auf Ihren gesamten Einkauf gutgeschrieben. Nieten gibt es nicht: 5 % Rabatt sind garantiert! ...“,
wenn dies wie folgt geschieht:
pp.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 4/5 der Antragsgegnerin und zu 1/5 dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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