6 U 211/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-04-13, 6 U 211/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 211/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-13
Aktenzeichen: 6 U 211/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0413.6U211.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung wird das am 19. Oktober 2006 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (12 O 86/06) abge-ändert.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zu-widerhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken der Förderung des Absatzes von Waren des eigenen Unternehmens für den Verkauf von Kraftfahrzeugen unter Angabe fehlerhafter Erstzulassungsdaten zu werben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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