18 U 130/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-04-19, 18 U 130/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 U 130/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-19
Aktenzeichen: 18 U 130/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0419.18U130.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Teil-Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Juni 2006, Az.: 4 O 357/03, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden den Klägern auferlegt. Die Kostenentscheidung im übrigen bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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