9 U 117/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-05-15, 9 U 117/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 117/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 9 U 117/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0515.9U117.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Mai 2006 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 352/05 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.700 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 7. Juli 2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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