9 U 51/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-07-03, 9 U 51/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 51/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-03
Aktenzeichen: 9 U 51/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0703.9U51.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.12.2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 355/05 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.595,92 € nebst 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2005 ab-züglich am 15.12.2005 gezahlter 12.000,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 54 %
der Klägerin und zu 46 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Rechtstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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