Oberlandesgericht Köln, 2007-11-28, 2 W 88/07

2 W 88/07Supreme CourtNov 28, 2007

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 W 88/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-28

Aktenzeichen: 2 W 88/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1128.2W88.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. Oktober 2007 wird der Beschluß des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24. September 2007 geändert und wie folgt neu gefaßt :

Dem Antragsteller wird für die Klage mit dem Antrag seiner Klageschrift vom 10. Mai 2007 und die Verteidigung gegen die Aufrechnung im Schriftsatz der Beklagten vom 6. September 2007 Prozeßkostenhilfe bewilligt. Insoweit wird ihm zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte in der ersten Instanz Frau Rechtsanwältin L Q in E beigeordnet. Zahlungen auf die Prozeßkosten nach den §§ 115, 120 Abs. 1 Satz 1 ZPO braucht der Antragsteller nicht zu leisten.

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