6 U 144/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-01-18, 6 U 144/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 144/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-18
Aktenzeichen: 6 U 144/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0118.6U144.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufungen beider Parteien gegen das am 12.7.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 93/07 - werden zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Vollstreckung der Kostenerstattungsansprüche können die Parteien durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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