Oberlandesgericht Köln, 2008-02-29, 2 VA (Not) 14/07

2 VA (Not) 14/07Supreme CourtFeb 29, 2008

Regest

Die erneute Ausschreibung einer Notarstelle hat jedenfalls dann Vorrang vor der Aufforderung zur Bewerbung gemäß § 7 Abs. 7 BNotO, wenn konkrete Aussichten bestehen, dass sich geeignete Personen um die Stelle bewerben werden.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 VA (Not) 14/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-29

Aktenzeichen: 2 VA (Not) 14/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0229.2VA.NOT14.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Notarsenat

Normen: BNotO § 7 Abs. 7

Leitsätze

Die erneute Ausschreibung einer Notarstelle hat jedenfalls dann Vorrang vor der Aufforderung zur Bewerbung gemäß § 7 Abs. 7 BNotO, wenn konkrete Aussichten bestehen, dass sich geeignete Personen um die Stelle bewerben werden.

Tenor

Die Verfügung des Antragsgegners vom 13.06.2007 (Az. 3830 – ###) wird aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Auslagen des Antragstellers. Im übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre außergerichtlichen Auslagen selbst.

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