4 UF 75/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-12-16, 4 UF 75/08
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 75/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 4 UF 75/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1216.4UF75.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Unter Zurückweisung der Berufung im übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 30. Januar 2008 - 42 F 243/04 (GÜ) - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.321,77 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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