9 U 47/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-12-16, 9 U 47/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 47/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 9 U 47/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1216.9U47.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.01.2007 verkündete Zwischenurteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 86 O 35/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten, die Beklagte zu 1) zu 45 % und die Beklagte zu 2) zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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