Oberlandesgericht Köln, 2009-05-14, 18 U 78/08

18 U 78/08Supreme CourtMay 14, 2009

Full text

Oberlandesgericht Köln — 18 U 78/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-14

Aktenzeichen: 18 U 78/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0514.18U78.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.03.2008 wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Kläger wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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