Oberlandesgericht Köln, 2009-09-18, 6 U 23/09

6 U 23/09Supreme CourtSep 18, 2009

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 23/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-18

Aktenzeichen: 6 U 23/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0918.6U23.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.01.2009 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 88/08 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten (wegen der Kosten) durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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