5 W 25/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-22, 5 W 25/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 W 25/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-22
Aktenzeichen: 5 W 25/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0922.5W25.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 6.8.2009 - 11 O 44/09 - insoweit abgeändert, dass dem Kläger hinsichtlich des Antrags zu 3 Prozesskostenhilfe wie folgt bewilligt wird:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldenrisch verpflichtet sind, dem Kläger alle weiteren materiellen und weiteren immateriellen Schäden - insbesondere auch Erwerbsschaden und alle weiteren Schäden - zu ersetzen, die ihm als Folge der fehlerhaften ärztlichen Behandlung vom 16.1.2007 entstanden sind oder entstehen werden, vorbehaltlich des Übergangs auf einen gesetzlichen Krankenversicherungsträger.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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