15 U 49/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-13, 15 U 49/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 49/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-13
Aktenzeichen: 15 U 49/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1013.15U49.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 263/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.431,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen
Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz werden der Klägerin mit
34 %, dem Beklagten mit 66 % auferlegt. Von den Kosten des Beru-fungsverfahrens haben die Klägerin 27 %, der Beklagte 73 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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