Oberlandesgericht Köln, 2010-01-13, 11 U 159/09

11 U 159/09Supreme CourtJan 13, 2010

Full text

Oberlandesgericht Köln — 11 U 159/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-13

Aktenzeichen: 11 U 159/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0113.11U159.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.08.2009 (37 O 143/09) dahin abgeändert, dass der Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an die Klägerin 770,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2008 zu zahlen sowie sie von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 104,50 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und der Be-klagte zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Be-trages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstre-ckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

Für die Klägerin wird die Revision zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.