22 U 163/07•Oberlandesgericht Köln, 2010-02-19, 22 U 163/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 22 U 163/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-19
Aktenzeichen: 22 U 163/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0219.22U163.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26.10.2007 verkündete Teilurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 300/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die angefochtene Entscheidung als Schlussurteil wie folgt neu gefasst wird:
Die Klage wird insgesamt - auch hinsichtlich der Stufenklage (erstinstanzlicher Antrag 2) - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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