3 U 33/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-02-23, 3 U 33/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 33/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-23
Aktenzeichen: 3 U 33/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0223.3U33.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Januar 2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 239/08 - teilweise abgeändert.
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte über die Verurteilung im Teil-Anerkenntnisurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.12.2008 und im angefochtenen Urteil hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 99.516,40 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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