6 W 28/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-13, 6 W 28/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 W 28/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 6 W 28/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0413.6W28.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 31. Zivilkam-mer des Landgerichts Köln vom 17.2.2010 - 231 O 63/10 - teilweise abgeändert.
Die Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) durch die Beteiligte zur Erteilung der Auskunft an die Antragstellerin über Namen und Anschriften derjenigen Nutzer, denen zu den in der Anlage ASt 1 unter den laufenden Nummern 157 bis 182 (das Album "La Roux" betreffend) angegebenen Zeitpunkten die dort aufgeführten IP-Adressen zugeteilt waren, ist zulässig.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien selbst. Die von der Antragstellerin zu zahlende Beschwerdegebühr wird auf 130 € festgesetzt.
Beschwerdewert: 3.000 €.
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