26 UF 115/08•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-21, 26 UF 115/08
Full text
Oberlandesgericht Köln — 26 UF 115/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-21
Aktenzeichen: 26 UF 115/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0421.26UF115.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
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Der Antragstellerin wird gegen die Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt.
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Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 16.6.2008 (23 F 281/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner ist verpflichtet, der Antragstellerin eine schuldrechtliche Ausgleichsrente in Höhe von mtl. 81,63 € vom 1.7.2007 bis 30.6.2008 und in Höhe von mtl. 87,65 € ab dem 1.7. 2008 zu zahlen, die Rückstände sofort und die künftig fällig werdenden Beträge monatlich im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats.
Der Antragsgegner ist verpflichtet, in Höhe der zu zahlenden Ausgleichsrente von mtl. 87,65 € die Abtretung seiner Versorgungsansprüche gegenüber der J. Vereinigte Lebensversicherung a.G.(pbt-90630sa) zu erklären, soweit diese Ansprüche für die Zeit ab Rechtskraft dieses Beschlusses fällig werden.
- Die Antragstellerin hat die Kosten der Wiedereinsetzung zu tragen; im Übrigen werden die Kosten des Verfahrens zwischen Antragstellerin und Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
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