6 W 43/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-27, 6 W 43/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 W 43/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 6 W 43/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0427.6W43.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: EG-RiLi 97/7 Art 6 Abs. 3; BGB § 312 c Abs. 1 S. 1 und d Abs. 4 Nr. 1; § 357 Abs. 3 BGB InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10 UWG § 4 Nr. 11
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen - 42 O 18/10 - vom 17.03.2010 abgeändert, soweit der Antrag zurückgewiesen worden ist, und im Wege der
einstweiligen Verfügung
über die zu Nr. I des Beschlusses getroffene Anordnung hinaus angeordnet:
- Der Antragsgegner hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
zu unterlassen,
im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen bei der Tätigkeit im Fernabsatz Verbrauchern über den Online-Marktplatz eBay unter der Domain "ebay.de" als Unternehmerin Kosmetikartikel anzubieten, wenn im Rahmen der Information zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht für Verbraucher folgende oder dieser inhaltsgleiche Bestimmung mitgeteilt wird:
"Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden."
wie geschehen in dem nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Angebot vom 18.02.2010 zu Artikelnummer 230436081908:
(Bild/Grafik nur in Originalentscheidung vorhanden)
- Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.