Oberlandesgericht Köln, 2010-07-26, 6 W 98/10

6 W 98/10Supreme CourtJul 26, 2010

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 W 98/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-26

Aktenzeichen: 6 W 98/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0726.6W98.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.4.2010 - 203 O 74/10 - teilweise abgeändert.

Die Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) durch die Beteiligte zur Erteilung der Auskunft an die Antragstellerin über Namen und Anschriften derjenigen Nutzer, denen zu den in der Anlage ASt 1 unter den laufenden Nummern 116 bis 150 (das Album "Sportfreunde Stiller - MTV Unplugged in New York" betreffend) angegebenen Zeitpunkten die dort aufgeführten IP-Adressen zugeteilt waren, ist zulässig.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien selbst; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Beschwerdewert: 3.000 €.

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