20 U 96/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-20, 20 U 96/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 96/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-20
Aktenzeichen: 20 U 96/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0820.20U96.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. April 2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 201/08 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.375,48 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Oktober 2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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