Oberlandesgericht Köln, 2010-10-05, 6 W 82/10

6 W 82/10Supreme CourtOct 5, 2010

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 W 82/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: 6 W 82/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1005.6W82.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 230 O 49/10 - vom 23.04.2010 die Beschwerdeführerin in ihren Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten gestattet worden ist, der Antrag-stellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 11.03.2010 um 10:51:00 Uhr MEZ die IP-Adresse ... zugewiesen war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.