6 AuslA 85/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-06, 6 AuslA 85/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 85/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-06
Aktenzeichen: 6 AuslA 85/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1006.6AUSLA85.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Auslieferung des litauischen Staatsangehörigen B. T. nach Litauen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der im Europäischen Haftbefehl der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Litauen vom 23.7.2010 (14.3 - 236/10) bezeichneten Straftaten wäre zulässig, soweit nicht folgende 17 Navigationssysteme betroffen sind:
(1 - 3) zwei fest eingebaute Navigationssysteme unbekannter Marke und ein fest eingebautes Navigationssystem SSS 510 - jeweils entwendet in U.-V. in der Nacht zum 11.9.2007,
(4) ein fest eingebautes kombiniertes Navigationssystem D. APS mit Radio und Lautsprecher im Wert von etwa 9.000 € - entwendet in H.-P. in der Nacht zum 14.9.2007,
(5) ein Navigationssystem SSS-E mit Radio und Navigations-DVD - entwendet in H.-Südstadt in der Nacht zum 19.9.2007,
(6 - 8) eine eingebaute Navigationseinheit unbekannter Marke, ein fest eingebautes Navigationssystem mit CD unbekannter Marke und ein fest eingebautes Navigationssystem D. APS mit integrierter Freisprecheinrichtung - jeweils entwendet in M.-C. O. in der Nacht zum 25.10.2007,
(9 - 11) ein fest eingebautes Navigationssystem SSS-E, ein fest eingebautes Navigationssystem unbekannter Marke und ein fest eingebautes Navigationssystem D. APS - jeweils entwendet in N. in der Nacht zum 31.10.2007,
(12 - 13) ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Radio und ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Navigations DVD - entwendet in M-C. O. in der Nacht zum 22.11.2007,
(14 - 16) ein festeingebautes Navigationssystem SSS DDD DVD mit Radio und CD-Player, ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Radio und ein festeingebautes Navigationssystem D. - jeweils entwendet in M.-X. in der Nacht zum 22.11.2007,
(17) ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Steuereinheit - entwendet in Q.-W. am 27.11.2007.
Soweit sich die Verfolgung auf die Verwertung der o.g. 17 Navigations-systeme bezieht, wird der Antrag festzustellen, dass die Auslieferung zulässig wäre, abgelehnt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.