20 U 191/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-08, 20 U 191/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 191/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-08
Aktenzeichen: 20 U 191/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1008.20U191.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 4. November 2009 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 409/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.716,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2007 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 308,21 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Januar 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 24 % und die Beklagte 76 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 46 % und die Beklagte 54 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.