5 U 160/07•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-24, 5 U 160/07
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 160/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 5 U 160/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1124.5U160.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juni 2007 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 13 O 112/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeän-dert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 92.730,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 21.375 € seit dem 12.11.2004, aus weiteren 13.275 € seit dem 23.6.2005, aus weiteren 13.275 € seit dem 1.9.2005, aus weiteren 24.450 € seit dem 30.12.2005 und aus weiteren 16.455,13 € seit dem 5.7.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die in erster Instanz entstandenen Kosten haben der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfah-rens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.