3 U 181/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-20, 3 U 181/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 181/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-20
Aktenzeichen: 3 U 181/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1220.3U181.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin und Verwerfung ihrer Anschlussberufung wird das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.10.2009 – 32 O 131/09 - auf die Berufung des Beklagten zu 1. teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch jeden Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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