26 UF 166/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-02-10, 26 UF 166/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 26 UF 166/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-10
Aktenzeichen: 26 UF 166/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0210.26UF166.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der E. AG wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düren vom 3.11.2010 (22 F 61/10) unter Aufrechterhaltung der Entscheidung im Übrigen zum Versorgungsausgleich hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners auf betriebliche Altersversorgung aus dem E. Vorsorge Kapital Eins gemäß der Gesamtbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung – E. Vorsorge Kapital – vom 16.10.2008 und der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Überleitung auf das - E. Vorsorge Kapital - vom 16.10.2008 bei der E. AG (Personalnummer 131740/1004XXXX) zu Gunsten der Antragstellerin ein Versorgungsguthaben in Höhe von insgesamt 26.957,00 €, bezogen auf den 28.2.2010, übertragen. Von dem neu begründeten Versorgungsguthaben der Antragstellerin in Höhe von 26.957,00 € entfallen 19.098,00 € auf den Startbaustein, 3.297,00 € auf den Zusatzbaustein Überbrückungsgeld und 4.562,00 € auf die Jahresbausteine.
Das Versorgungsguthaben des Antragsgegners wird um insgesamt 28.339,00 € gekürzt. Davon entfallen 20.077,00 € auf die Kürzung des Startbausteins, 3.466,00 € auf die Kürzung des Zusatzbausteins Überbrückungsgeld und 4.796,00 € auf die Jahresbausteine.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erheben. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.