6 U 87/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-25, 6 U 87/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 87/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-25
Aktenzeichen: 6 U 87/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0325.6U87.10.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3,; Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3; Abs. 7; EGBGB § 40
Tenor
I.) Die Berufungen der Antragstellerinnen und der Antragsgegnerin werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch der landgerichtlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,
1.) der Antragstellerin zu 1) Auskunft zu erteilen über den Namen, die Anschrift und die Email-Adresse der auf der Internetseite „sexuria.com“ unter dem Benutzernamen „neo596“ auftretenden Person, soweit sie über diese Daten verfügt;
2.) der Antragstellerin zu 2) Auskunft zu erteilen über die Namen, die Anschriften und die Email-Adressen der auf der Internetseite „sexuria.com“ unter den Benutzernamen „teufel“ und „sumo“ auftretenden Personen, soweit sie über diese Daten verfügt;
II.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragstellerinnen zu 1) und 2) zu je ¼ und die Antragsgegnerin zu ½ zu tragen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.