Oberlandesgericht Köln, 2011-03-30, 13 U 87/10

13 U 87/10Supreme CourtMar 30, 2011

Full text

Oberlandesgericht Köln — 13 U 87/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-30

Aktenzeichen: 13 U 87/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0330.13U87.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 11.889,69 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz ab dem 27. Juli 2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus der gemäß Beitrittserklärung vom 6./9. November 2000 begründeten mittelbaren, von der T Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, …, 50679 Köln, gehaltenen Kommanditbeteiligung des Klägers im Nennbetrag von DM 30.000,00 an der J Dritte Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Pro-jekte ...KG an die Beklagte.

2.Die Beklagte wird - ebenfalls Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der unter Ziffer 1. genannten mittelbaren Kommandit-beteiligung - verurteilt, an den Kläger weitere € 837,52 (vorgericht-liche Anwaltskosten) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 27. Juli 2009 zu zahlen.

3.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der ihr vom Kläger angebotenen Abtretung seiner Rechte aus der unter Ziffer 1. genannten mittelbaren Kommanditbeteiligung in Verzug befindet.

4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Beklagte; die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden dem Kläger zu 36% und der Beklagten zu 64% auferlegt.

6.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstre-ckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

7.Die Revision wird nicht zugelassen.

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