6 W 58/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-04-21, 6 W 58/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 W 58/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-21
Aktenzeichen: 6 W 58/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0421.6W58.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten zu 1 wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2.12.2010 – 28 O 623/10 – aufgehoben, soweit der Beklagten zu 1 Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die auf Zahlung von Schadensersatz gerichtete Klage wegen fehlender Erfolgsaussichten versagt worden ist. Insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beschwerdegebühr, die die Beklagte zu 1 zu tragen hat, wird auf 25 € ermäßigt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.