19 Sch 11/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-28, 19 Sch 11/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 11/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-28
Aktenzeichen: 19 Sch 11/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0628.19SCH11.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Schiedsklägerin, den in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Richter am BGH a.D. U., D. und Rechtsanwalt L., am 28.04.2010 ergangenen und den Parteien am gleichen Tage übersandten Schiedsspruch zu Ziffer 1), durch den die Schiedsbeklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, der Bietergemeinschaft G. Auskunft darüber zu erteilen, welche Geschäfte sie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Konsortialpartner hinsichtlich der Erstellung eines Fahrweges für eine Magnetschnellbahn Transrapid bei Shanghai in der Volksrepublik China getätigt haben und welche Erträge ihnen insoweit zugeflossen sind oder zufließen werden, und die in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge vorzulegen, für vollstreckbar zu erklären, wird abgelehnt. Auf Antrag der Schiedsbeklagten wird der Schiedsspruch aufgehoben. Auf Antrag der Schiedsklägerin wird das Verfahren an das Schiedsgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Schiedsklägerin zu tragen.
Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7.670.000,- € festgesetzt.
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