3 U 183/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-30, 3 U 183/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 183/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-30
Aktenzeichen: 3 U 183/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0830.3U183.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.10.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 250/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.812,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2009 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 23 % und der Beklagten zu 77 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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