15 U 54/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-08, 15 U 54/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 54/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: 15 U 54/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1108.15U54.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 23.02.2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 163/10 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.273,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz haben die Klägerin mit 27 %, die Beklagte mit 73 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin 25 %, der Beklagten 75 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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