20 U 53/09•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-02, 20 U 53/09
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 53/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-02
Aktenzeichen: 20 U 53/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1202.20U53.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.02.2009 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 650/04 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 140.000, -- € nebst 5 % Zinsen seit dem 01.12.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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