15 U 132/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-14, 15 U 132/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 132/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: 15 U 132/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0214.15U132.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 949/10 – teilweise abgeändert und wird die Klage beschränkt auf den Freistellungsantrag abgewiesen, soweit die Beklagte zur Freistellung von vorgerichtlichen Abmahnkosten in einer den Betrag von 554,42 € übersteigenden Höhe verurteilt worden ist; im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die in beiden Instanzen entstandenen Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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