4 UF 186/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-28, 4 UF 186/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 186/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 4 UF 186/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0228.4UF186.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl – 33 F 322/99 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen dahin abgeändert, dass der Beklagte verurteil wird, an die Klägerin 3.151,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit Rechtshängigkeit (14.10.2000) zu zahlen und die Widerklage insgesamt abgewiesen wird.
Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Für die erste Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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