5 U 18/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-13, 5 U 18/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 18/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-13
Aktenzeichen: 5 U 18/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0613.5U18.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Dezember 2010 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 256/07 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag von 4.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 923,30 € zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 489,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 69 % dem Kläger und zu 31 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.