20 U 45/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-06-15, 20 U 45/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 45/11 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-15
Aktenzeichen: 20 U 45/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0615.20U45.11.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Januar 2011 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 23 O 101/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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