Oberlandesgericht Köln, 2012-06-15, 20 U 45/11

20 U 45/11Supreme CourtJun 15, 2012

Full text

Oberlandesgericht Köln — 20 U 45/11 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-15

Aktenzeichen: 20 U 45/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0615.20U45.11.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Januar 2011 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 23 O 101/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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