20 U 46/10•Oberlandesgericht Köln, 2012-07-13, 20 U 46/10
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 46/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-13
Aktenzeichen: 20 U 46/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0713.20U46.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen ‑ 9 O 388/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Vertrag über die Krankentagegeldversicherung, Versicherungs-Nr. D-65X.XXX, nicht zum 1. September 2008 beendet ist, sondern über den 13. Mai 2009 fortbesteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 82% und die Beklagte zu 18% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
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