2 Ws 575-576/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-08-07, 2 Ws 575-576/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-08-07, 2 Ws 575-576/12
2 Ws 575-576/12Supreme CourtAug 7, 2012
Regest
1.Eine Behinderung vom Schweregrad einer Querschnittslähmung sowie einer Blasen- und Mastdarmlähmung führt nicht per se zur Vollzugsuntauglichkeit. 2.Die Ladung eines (bereits zur Tatzeit) querschnittsgelähmten Verurteilten zum Haftantritt auf einen „Rollstuhlfahrerplatz“ in der dem Justizvollzugskrankenhaus Fr. angegliederten Pflegeabteilung ist unter Ermessensgesichtspunkten nicht zu beanstanden
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 575-576/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-07
Aktenzeichen: 2 Ws 575-576/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0807.2WS575.576.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
1.Eine Behinderung vom Schweregrad einer Querschnittslähmung sowie einer Blasen- und Mastdarmlähmung führt nicht per se zur Vollzugsuntauglichkeit.
2.Die Ladung eines (bereits zur Tatzeit) querschnittsgelähmten Verurteilten zum Haftantritt auf einen „Rollstuhlfahrerplatz“ in der dem Justizvollzugskrankenhaus Fr. angegliederten Pflegeabteilung ist unter Ermessensgesichtspunkten nicht zu beanstanden
Tenor
Die sofortige Beschwerde vom 11.05.2011 ist infolge prozessualer Überholung erledigt.
Die sofortige Beschwerde vom 23.07.2012 wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.