20 U 225/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-28, 20 U 225/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 225/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-28
Aktenzeichen: 20 U 225/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0928.20U225.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. November 2011 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 81/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und hinsichtlich der Klage wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.252,71€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. November 2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 60% und die Beklagte zu 40% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 65% und der Beklagten zu 35% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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