Oberlandesgericht Köln, 2012-11-07, 13 U 234/11

13 U 234/11Supreme CourtNov 7, 2012

Full text

Oberlandesgericht Köln — 13 U 234/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-07

Aktenzeichen: 13 U 234/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1107.13U234.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.10.2011 – 30 O 105/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten zu 2) und 3) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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