5 U 51/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-07, 5 U 51/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 51/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: 5 U 51/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1107.5U51.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.2.2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 500/09 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche auf den Kläger gemäß § 116 SGB X übergegangenen Ansprüche bezüglich des Schadensfalles der Frau M zu 50 % auszugleichen ohne Abzug für Wohn- und allgemeinen Lebenshaltungsaufwand.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.