18 U 218/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-13, 18 U 218/11
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 U 218/11 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-13
Aktenzeichen: 18 U 218/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1213.18U218.11.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Das am 8.7.2011 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 89 O 4/07 – wird in Bezug auf die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Soweit auf die Widerklage festgestellt worden ist,
-
dass der Kläger verpflichtet ist, bei der Anmeldung des Entzugs seiner Vertretungsmacht für die H zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Köln (HRA 7281) mitzuwirken, und
-
dass der Kläger verpflichtet ist, bei der Anmeldung des Eintritts des Beklagten zu 3) in die H und der Anmeldung der Vertretungsmacht des Beklagten zu 3) als geschäftsführender Gesellschafter der H zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Köln (HRA 7281) mitzuwirken,
ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 € vorläufig vollstreckbar.
Im Übrigen das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.