19 U 17/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-21, 19 U 17/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 17/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-21
Aktenzeichen: 19 U 17/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1221.19U17.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.12.2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 9/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger, mit Ausnahme der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten, die den Nebenintervenienten auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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