6 W 255/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-02-01, 6 W 255/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 W 255/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-01
Aktenzeichen: 6 W 255/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0201.6W255.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.11.2012 – 226 O 172/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten zu 2. wird gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 30 Nr. 3 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der Anlage ASt 1 des Beschlusses der Kammer vom 15.10.2012 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweils dort aufgeführten Zeitpunkten zugewiesen waren.
- Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens erster Instanz und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.
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