20 U 171/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-02-22, 20 U 171/12
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 171/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-22
Aktenzeichen: 20 U 171/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0222.20U171.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Juli 2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 266/11 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den 01.12.2013 hinaus bis längstens zum 01.12.2018 eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von jährlich 18.406,51 €, zahlbar in gleichmäßigen monatlichen Raten zu je 1.533,88 €, zu zahlen und der Klägerin über den 01.12.2013 hinaus bis längstens zum 01.12.2018 Beitragsbefreiung hinsichtlich der Jahresprämie in Höhe von jeweils 3.504,60 € zu gewähren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen zu 6 % die Klägerin und zu 94 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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